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Excel-Fahrtenbuch ist formell nicht ordnungsgemäß, kann aber dennoch anerkannt werden
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Die Führung eines Fahrtenbuches als Excel-Datei ist formell nicht ordnungsgemäß. Das Excel-Fahrtenbuch ist jedoch Teil einer umfassenden Beweiswürdigung. Das heißt, sprechen andere Tatsachen für die Richtigkeit der im Excel-Fahrtenbuch eingetragenen Daten, sind diese anzuerkennen. Dies ist die Kernaussage der kürzlich ergangenen Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS). Zweck des FahrtenbuchesBetriebsausgaben sind nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Ein Fahrtenbuch dient zur Feststellung, inwieweit ein Fahrzeug betrieblich und privat verwendet wurde. Excel-Fahrtenbuch formell nicht ordnungsgemäßEin mit Hilfe des Programms MS Excel geführtes Fahrtenbuch ist aus
folgendem Grund formell nicht ordnungsgemäß: Materielle BeweiskraftIst ein formell nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch
wertlos? Diese Frage ist klar zu verneinen. Die Eintragungen des
Fahrtenbuches sind dennoch anzuerkennen, wenn andere Beweismittel und
Indizien für die Richtigkeit der eingetragenen Daten sprechen. Auf
keinen Fall darf die Finanzbehörde eine Strafschätzung vornehmen. In
jenem Fall, den der UFS zu entscheiden hatte, nahm die Finanzbehörde
aufgrund des formell nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches
(Excel-Fahrtenbuch) eine Hinzuschätzung von 30 % der privaten
Fahrten vor. Der UFS zog jedoch auch andere Fakten heran: |
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