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OGH kippt MietvertragsklauselnDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei richtungsweisenden Entscheidungen Stellung zur Nichtigkeit von Mietvertragsklauseln genommen. Hierbei sind insbesondere folgende Differenzierungen von Bedeutung: Ist der Vermieter bzw. Mieter ein Konsument (Verbraucher) oder ein Unternehmer und wurden die Klauseln als allgemeine Geschäftsbedingungen (bzw. in Vertragsformblättern) oder in Einzelvereinbarungen verwendet.
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Kosten für Pflegepersonal als außergewöhnliche BelastungIn letzter Zeit werden vermehrt behinderte Personen im eigenen Haushalt von ausländischem Pflegepersonal gepflegt. Dabei fallen Kosten sowohl für das Pflegepersonal direkt als auch für den vermittelnden Verein an. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
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Mitteilungspflicht über HonorareFür Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt werden.
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Mitteilungspflicht über Honorare
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Für Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt werden. Die Mitteilungen sind elektronisch bis Ende Feber des Folgejahres (wenn
die elektronische Übermittlung unzumutbar ist, auf dem Papierformular bis
Ende Jänner) vom Unternehmer sowie von Körperschaften des öffentlichen und
privaten Rechts dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen
Finanzamt zu übermitteln.
Dem Empfänger ist eine entsprechende Mitteilung bis Ende Jänner des
Folgejahres auszustellen.
Der Empfänger muss die erhaltenen und bestätigten Beträge in den
Beilagen zur Einkommensteuererklärung gesondert ausweisen.
Für Bagatellfälle (Fälle, bei denen das Honorar im Einzelfall nicht mehr
als € 450,00 bzw. für ein Kalenderjahr nicht mehr als € 900,00 beträgt)
kann die Mitteilung entfallen.
Für folgende Personen und Personenvereinigungen
(Personengemeinschaften) sind derartige Mitteilungen auszustellen:
- Freie Dienstnehmer
- Aufsichtsräte, Verwaltungsräte
- Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
- Stiftungsvorstände
- Selbstständige Vortragende, Lehrende und Unterrichtende
- Kolporteure und Zeitungszusteller
- Privatgeschäftsvermittler
- Funktionäre von öffentlichrechtlichen Körperschaften
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