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Juni 2008
Mai 08
April 08
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Jänner 08
Dezember 07
November 07
Oktober 07
September 07
August 07
Highlights des Abgabensicherungsgesetzes 2007
Das Abgabensicherungsgesetz wurde im Dezember vorigen Jahres verabschiedet. Es ist ein Sammelgesetz und betrifft verschiedene Abgabengesetze. Grundsätzlich treten die Änderungen mit Anfang 2008 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen haben wir für Sie dargestellt.
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„24-Stunden-Hausbetreuung“ – Abgabenpflichten
Die „24-Stunden-Betreuung“ von Personen in deren Privathaushalten wird arbeitsrechtlich im Hausbetreuungsgesetz (HBeG) geregelt. Nachfolgend sollen schwerpunktmäßig die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen dargestellt werden.
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Freie Dienstnehmer: Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008
Nochmals möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für freie Dienstnehmer ab 2008 wesentlich mehr Sozialabgaben zu leisten sind. Im Bereich des Steuerrechts besteht jedoch weiterhin noch keine Kommunalsteuer-, DB- und DZ-Pflicht.
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Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) erweitert.
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Sozialversicherungsrecht: Schwerarbeitermeldung bis Ende Februar 2008
Die Meldung der Schwerarbeitszeiten an den Krankenversicherungsträger ist jeweils bis Ende Februar des Kalenderjahres, das der Verrichtung der Schwerarbeit folgt, zu erstatten – für 2007 bis spätestens 29.2.2008. In Zweifelsfällen sollte eine Meldung erfolgen, um allfällige spätere Schadenersatzforderungen des Dienstnehmers zu vermeiden.
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Freie Dienstnehmer: Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008


Nochmals möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für freie Dienstnehmer ab 2008 wesentlich mehr Sozialabgaben zu leisten sind. Im Bereich des Steuerrechts besteht jedoch weiterhin noch keine Kommunalsteuer-, DB- und DZ-Pflicht.

Freie Dienstnehmer werden ab 1.1.2008 verpflichtend in das System
  • der Arbeitslosenversicherung (=ALV) (je 3 % vom Bruttogehalt zahlen Dienstnehmer und -geber),
  • der Insolvenzentgeltsicherung (Dienstgeber zahlt 0,55 %) und in 
  • die Mitarbeitervorsorge-Kasse (Dienstgeber zahlt 1,53 %) aufgenommen und werden
  • Mitglied der Arbeiterkammer (Dienstnehmer zahlt 0,50 %).
Fett gedruckte Ziffern geben veränderte Werte gegenüber dem Vorjahr wieder. Klammerangabe: Vorjahreswert.

Bezeichnung Beitragssatz in %
DNA1) DGA2) Summe
Krankenversicherung 3,52 (3,25)
3,53 (3,25) 7,05 (6,50)
Zusatzbeitrag KV 0,25 0,25 0,50
Ergänzungsbeitrag 0,10 0,00 0,10
Unfallversicherung 0,00 1,40
1,40
Pensionsversicherung 9,25
9,25
18,25
Zusatzbeitrag PV
1,00
3,30 4,30
ALV
3,00 (0,00)
3,00 (0,00)
6,00 (0,00)
Zuschlag nach IESG 0,00 (0,00) 0,55 (0,00)
0,55 (0,00)
KU 0,50 (0,00) 0,00 (0,00) 0,50 (0,00)
Summe 17,62 (13,85) 21,28 (17,45)
38,90 (31,30)
MVK-Beitrag 0,00 1,53 (0,00)
1,53 (0,00)

1)DNA: Dienstnehmeranteil
2)DGA: Dienstgeberanteil
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