>>> archivierte News
Highlights des Abgabensicherungsgesetzes 2007Das Abgabensicherungsgesetz wurde im Dezember vorigen Jahres verabschiedet. Es ist ein Sammelgesetz und betrifft verschiedene Abgabengesetze. Grundsätzlich treten die Änderungen mit Anfang 2008 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen haben wir für Sie dargestellt.
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„24-Stunden-Hausbetreuung“ – AbgabenpflichtenDie „24-Stunden-Betreuung“ von Personen in deren Privathaushalten wird arbeitsrechtlich im Hausbetreuungsgesetz (HBeG) geregelt. Nachfolgend sollen schwerpunktmäßig die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen dargestellt werden.
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Freie Dienstnehmer: Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008Nochmals möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für freie Dienstnehmer ab 2008 wesentlich mehr Sozialabgaben zu leisten sind.
Im Bereich des Steuerrechts besteht jedoch weiterhin noch keine Kommunalsteuer-, DB- und DZ-Pflicht.
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Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) erweitert.
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Sozialversicherungsrecht: Schwerarbeitermeldung bis Ende Februar 2008Die Meldung der Schwerarbeitszeiten an den Krankenversicherungsträger ist jeweils bis Ende Februar des Kalenderjahres, das der Verrichtung der Schwerarbeit folgt, zu erstatten – für 2007 bis spätestens 29.2.2008. In Zweifelsfällen sollte eine Meldung erfolgen, um allfällige spätere Schadenersatzforderungen des Dienstnehmers zu vermeiden.
...mehrSozialversicherungsrecht: Schwerarbeitermeldung bis Ende Februar 2008 |
Die Meldung der Schwerarbeitszeiten an den Krankenversicherungsträger ist jeweils bis Ende Februar des Kalenderjahres, das der Verrichtung der Schwerarbeit folgt, zu erstatten – für 2007 bis spätestens 29.2.2008. In Zweifelsfällen sollte eine Meldung erfolgen, um allfällige spätere Schadenersatzforderungen des Dienstnehmers zu vermeiden. Betroffene Dienstnehmer sind männliche Versicherte, die das 40. Lj. vollendet haben, und weibliche Versicherte, die das 35. Lj. vollendet haben. Als Schwerarbeitsmonat gilt jeder Kalendermonat, in dem eine oder mehrere Tätigkeiten im Sinne der nachfolgenden Aufzählung zumindest an 15 Kalendertagen ausgeübt werden.Dies sind Tätigkeiten, die geleistet werden (sie stützen sich auf das Nachtschwerarbeitsgesetz – NSchG)
Zeiten mit NSchG-Zuschlag ohne Anspruch auf Sonderruhegeld gelten als Schwerarbeit. |
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