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Das Auto im SteuerrechtDas Auto – das Liebkind vieler Österreicher – ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, zum Leidwesen vieler aber auch aus dem Steuerrecht nicht. Der folgende Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben: der erste Teil beschäftigt sich mit umsatzsteuerlichen Fragen, der zweite Teil mit ertragsteuerlichen Fragen.
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Sozialversicherungsrecht: Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer im GSVGGewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- (Wert 2008: 15,75 %) und Krankenversicherung (Wert 2008: 7,65 %) befreien lassen. Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein Krankenversicherungsschutz gegeben.
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Sozialversicherungsrecht: Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer im GSVG
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Gewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- (Wert 2008: 15,75 %) und Krankenversicherung (Wert 2008: 7,65 %) befreien lassen. Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein Krankenversicherungsschutz gegeben. Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch
bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden
jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein
Krankenversicherungsschutz gegeben.
Die Befreiung von der Pflichtversicherung setzt immer einen Antrag
voraus.
Voraussetzungen:
- Maximaler jährlicher Umsatz von €
30.000,00 (Umsatzgrenze entspricht jener der unechten
Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer)
- Maximaler jährlicher Gewinn von €
4.188,12 (Wert 2008; Zwölffache der monatlichen
ASVG-Geringfügigkeitsgrenze von derzeit € 349,01)
- Alternativ eine der drei folgenden Varianten:
-
- in den 60 letzten Monaten vor der Antragstellung darf nicht
länger als 12 Monate eine GSVG-Pflichtversicherung bestanden haben
oder
- der Antragsteller muss mindestens 65 Jahre (Männer)/mindestens
60 Jahre (Frauen) alt sein oder
- der Antragssteller muss mindestens 57 Jahre alt sein und in den
letzten 5 Kalenderjahren vor Antragstellung darf weder die obige
Umsatz- noch Gewinngrenze überschritten worden sein.
Im Nachhinein werden die Voraussetzungen anhand des Umsatz- und
Einkommensteuerbescheides geprüft. |
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