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Neue Kennzahlen in der UVA seit Jänner 2008: Ergänzende Information
Das Finanzministerium veröffentlichte mit einem Informationsschreiben nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen zu den in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab Jänner 2008 neu hinzugekommenen Kennzahlen:
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Hausbetreuung: gänzliche Strafamnestie bei Meldung bis 30.6.2008
Im Februar 2008 wurde das Pflege-Verfassungsgesetz beschlossen. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass zu betreuende Personen oder deren Angehörige als Arbeitgeber bzw. selbstständige Betreuungskräfte Schutz vor Beitrags- und Abgabennachforderungen sowie Verwaltungsstrafen erhalten.
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Qualifizierungsförderung des AMS für Beschäftigte
Mit der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (QfB) unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Betriebe bei der Weiterbildung von Mitarbeitern. Das AMS finanziert dabei bis zu drei Viertel der Kurskosten, höchstens € 10.000.
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Innovationsscheck für Klein- und Mittelbetriebe
Der Innovationsscheck im Wert von € 5.000 ist ein neues Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen. Der Scheck kann einmal im Jahr für Forschungsprojekte, Studien, Analysen und individuelle Beratungen bezogen werden.
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Sozialversicherungsrecht: Neue Selbstständigenvorsorge
Analog zur Regelung der Abfertigung Neu für Arbeitnehmer ist seit 1.1.2008 auch für Selbstständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen worden.
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Innovationsscheck für Klein- und Mittelbetriebe


Der Innovationsscheck im Wert von € 5.000 ist ein neues Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen. Der Scheck kann einmal im Jahr für Forschungsprojekte, Studien, Analysen und individuelle Beratungen bezogen werden.

Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen in der Höhe von bis zu € 5.000 mit dem Scheck bezahlen.

Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelbetriebe mit bis 250 Mitarbeiter mit Sitz in Österreich, einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. €, einer Bilanzsumme bis zu 43 Mio. € und einer max. Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %.

Gefördert werden konkret:

  • Studien zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
  • Analysen des Technologietransferpotenzials
  • Analysen zum Innovationspotenzial des Unternehmens (Prozesse, Produkte, Technologien)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (vor allem im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotenzial des Unternehmens)

Nicht gefördert werden:

  • Standard Trainings
  • Software
  • Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel
  • Stipendien
  • Besuch von Lehrveranstaltungen
  • Marketing, Werbung
  • Prüfaufträge ohne Forschungscharakter

Abgewickelt wird der Innovationscheck durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (weitere Informationen unter: www.ffg.at)

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