>>> archivierte News
Hausbetreuung: gänzliche Strafamnestie bei Meldung bis 30.6.2008Im Februar 2008 wurde das Pflege-Verfassungsgesetz beschlossen. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass zu betreuende Personen oder deren Angehörige als Arbeitgeber bzw. selbstständige Betreuungskräfte Schutz vor Beitrags- und Abgabennachforderungen sowie Verwaltungsstrafen erhalten.
...mehr
Qualifizierungsförderung des AMS für BeschäftigteMit der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (QfB) unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Betriebe bei der Weiterbildung von Mitarbeitern. Das AMS finanziert dabei bis zu drei Viertel der Kurskosten, höchstens € 10.000.
...mehr
Innovationsscheck für Klein- und MittelbetriebeDer Innovationsscheck im Wert von € 5.000 ist ein neues Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen. Der Scheck kann einmal im Jahr für Forschungsprojekte, Studien, Analysen und individuelle Beratungen bezogen werden.
...mehr
Sozialversicherungsrecht: Neue Selbstständigenvorsorge
|
Analog zur Regelung der Abfertigung Neu für Arbeitnehmer ist seit 1.1.2008 auch für Selbstständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen worden. Die Beiträge (1,53 % der Beitragsgrundlage für die
Pensionsversicherung) werden über die Sozialversicherungsanstalt
eingehoben und bei einer Mitarbeitervorsorgekasse angelegt, die der
Selbstständige selbst wählen kann (derzeit sind neun am Markt). Für die
Veranlagung besteht eine Kapitalgarantie, jedoch keine Zinsgarantie.
Verfügung über die Beiträge
- bei Pensionsantritt
- bei Tod (Auszahlung an Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen;
gibt es diese nicht, geht das Kapital in die Verlassenschaft)
- bei Beendigung der selbstständigen Tätigkeit (und mindestens
3-jähriger Beitragszahlungen). Bei einem Wechsel zwischen einer
selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit können die bisher
erworbenen Ansprüche übertragen werden.
Auszahlungsmodus
- Einmalbetrag
- monatlich Rente (Übertragung an eine Pensionskasse oder
Pensionszusatzversicherung)
- Übertragung an eine neue Vorsorgekasse bei Wechsel in eine
unselbstständige Tätigkeit
Steuerliche Begünstigungen
Die Auszahlung des Kapitals als Einmalbetrag
unterliegt dem begünstigten fixen Steuersatz von 6 %, die
Auszahlung als Rente (Pensionskasse oder
Pensionszusatzversicherung) ist überhaupt steuerfrei. Die
Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgaben (senken die
Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer).
Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei, die veranlagten
Beträge sind von der Kapitalertragsteuer befreit. |
| nach oben |