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Änderungen zur Rechnungslegung ab 2010
Per 1.1.2010 trat das als recht sperrig bezeichnete Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 in Kraft.
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Gebäudeinvestitionen
Investitionen in Gebäude, die nicht selbständig bewertbar sind, teilen steuerlich das Schicksal des Gebäudes und werden mit der Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben. Ist eine Investition selbständig bewertbar, so hat sie eine eigene Nutzungsdauer (die meist kürzer ist, als jene des Gebäudes).
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Angemessenheitsprüfung bei PKW
Das Einkommensteuergesetz sieht für bestimmte Aufwendungen eine besondere Angemessenheitsprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung umfasst auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen.
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Subventionen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
In den kürzlich aktualisierten Einkommensteuerrichtlinien stellte die Finanz die Behandlung von Subventionen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern klar.
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Subventionen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung


In den kürzlich aktualisierten Einkommensteuerrichtlinien stellte die Finanz die Behandlung von Subventionen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern klar.

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben grundsätzlich nicht zum Zeitpunkt des Entstehens, sondern zum Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Investitionen bzw. Anlagegüter dürfen jedoch nicht zum Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sondern sind wie beim Bilanzierer in einem Anlageverzeichnis zu erfassen und bei Abnutzbarkeit auf mehrere Jahre verteilt im Wege der Abschreibung abzusetzen.

Diese Durchbrechung des Zufluss-Abfluss-Prinzips schlägt auch auf die Behandlung von Subventionen durch:

Nicht rückzahlbare Subvention

Bei Auszahlung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung, ohne dass in dem Jahr der Auszahlung die Voraussetzungen für die Gewährung bereits erfüllt sind, kommt es bereits im Jahr der Auszahlung bzw. im Jahr der Anschaffung/Herstellung zu einer Kürzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten. Sollte es zu einer Rückzahlung kommen, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis im Sinne der Bundesabgabenordnung dar und es hat eine Berichtigung der Anschaffungs-/Herstellungskosten zu erfolgen.

Auflösend oder aufschiebend bedingte Rückzahlungsverpflichtung

Im Falle einer auflösend oder aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung kommt es bereits im Jahr der Auszahlung bzw. im Jahr der Anschaffung/Herstellung zu einer Kürzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten.

Fällt die Rückzahlungsverpflichtung später weg bzw. tritt sie nicht ein, stellt dies einen steuerneutralen Vorgang dar. Kommt es zu einer Rückzahlung, stellt diese auch ein rückwirkendes Ereignis dar und es hat eine Berichtigung der Anschaffungs-/Herstellungskosten zu erfolgen.

Stand: 12. Jänner 2010

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